Als Dienstleister auf dem Gebiet der ausgelagerten Sachbearbeitung und ergänzenden Datenerfassung wird datafixx datenschutzrechtlich meist im Rahmen von Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) tätig. Das bedeutet, dass wir alle personenbezogenen Daten, die Sie uns überlassen, ausschließlich nach Ihren Vorgaben verarbeiten. Sie selbst bestimmen den zulässigen Rahmen und bleiben "Herr der Daten".
Der Gesetzgeber verlangt, dass die Beauftragung schriftlich erfolgt. Der Verbleib der Verantwortung bei Ihnen muss durch geeignete und detaillierte Vorgaben verankert werden. Sie müssen ausreichende Kontrollrechte haben, um die Hoheit über Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit ausüben zu können.
Wir betrachten es als Teil unserer Dienstleistung, Sie bei der Gestaltung des schriftlichen Auftrags im Sinne von § 11 BDSG zu unterstützen.